B4 Spezielle Ausweise

Ab 1912 zwangen die französischen Behörden alle Menschen ohne festen Wohnsitz, ein so genanntes „Carnet anthropometrique“ bei sich zu führen, das erstmals die körperlichen Eigenschaften des Inhabers/der Inhaberin beschrieb sowie ein Foto und die Fingerabdrücke beinhaltete. Sehr bald übernahmen auch andere europäische Länder diese Praxis.

Ein „Carnet anthropometrique“ genannter Spezialausweis für Nichtsesshafte aus Frankreich mit Foto und Fingerabdrücken am unteren Rand des Dokuments. Weitere Angaben über die abgebildete Person sind nicht bekannt.
1912